Hotels und Ferienwohnungen bleiben geschlossen, bereits gebuchte Reisen müssen abgesagt werden…
Meistens erhalten die Kunden ihr Geld zurück, oder sie können die Reise umbuchen.
Doch wie sieht es mit den Reiseversicherungen aus? Die Rückerstattung der Prämien für Reisekranken- Reisegepäck- oder Reiseabbruchversicherungen steht dem Kunden zu, da diese erst mit Reiseantritt ins Risiko gehen!
Bei der Reiserücktrittversicherung verhält es sich anders, denn der Versicherer trägt bis zum Antritt der Reise das Risiko und die Prämie steht ihm dafür also auch zu!