FAQ – Allgemeine Fragen

Bitte beachte, dass die hier vorgestellten Fragen nicht unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder Produktinformationsblätter ersetzen.

Für Fragen, die hier nicht beantwortet werden und alle anderen Fragen, stehen wir dir gerne per E-Mail unter info@OnlineVersicherung.de zur Verfügung.

Schutz besteht bei Zerstörung oder Beschädigung durch

* Bedienungsfehler
* Unsachgemäße Handhabung
* Fall und Sturz
* Wasser und Feuchtigkeit
* Brand und Blitzschlag
* Überspannung
* Akkuverschleiß
* Diebstahl, wenn im Antrag gesondert gewählt * Cyberschutz (optional bei Smartphones)

Ja, den Elektronikschutzbrief von OnlineVersicherung.de gibt es als Reparaturkostenversicherung oder als Reparaturkosten- und Diebstahlschutzversicherung. Der Diebstahlschutz muss allerdings beim Antrag extra gewählt werden.

Wir benötigen den tatsächlichen Kaufpreis des Gerätes. Bei Smartphones, die durch einen Mobilfunkvertrag subventioniert werden, benötigen wir den Kaufpreis ohne Subventionierung durch einen Mobilfunkvertrag, bevorzugt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Diese findet man entweder auf der Webseite des Herstellers, beim Fachhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde oder beim Mobilfunkprovider als „Preis ohne Vertrag“.

Im Zweifelsfall helfen wir dir auch gerne weiter unter info@OnlineVersicherung.de

Ja, das ist möglich. Ab 12 Monaten gilt dein Gerät jedoch als gebraucht.

Ja das ist möglich. Ab 12 Monaten gilt das Gerät als gebraucht.

Wenn das Gerät ausgetauscht wurde, müssen uns die Daten des neuen Gerätes, bspw. bei Smartphones u. a. die IMEI mitgeteilt werden. Bitte schick eine E-Mail mit den Daten des neuen Gerätes und der Austauschquittung an info@OnlineVersicherung.de.

Der Vertrag für Smartphones hat eine Festlaufzeit von 24 Monaten. Verträge für alle anderen Geräte werden mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Beide Verträge verlängern sich danach um 12 weitere Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird.

Bei einer Entschädigungsleistung nach Totalschaden oder, wenn beim Antrag ausgewählt, Diebstahl, läuft der Vertrag mit dem erworbenen Ersatzgerät weiter.

Wir haben für dich alle wichtigen Informationen rund um das Thema für dich übersichtlich auf unserer Schaden melden-Seite zusammengefasst. Du kannst deinen Schaden jederzeit schnell und einfach online melden.

Wenn im Antrag der Diebstahlschutz gewählt wurde, erstattest du zunächst Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Aus der Anzeige müssen die Gerätedaten und die detaillierte Schadenschilderung hervorgehen.

Bitte lass dir eine Kopie der Anzeige aushändigen. Diese brauchst du für die Schadenanzeige. Bei Smartphones bitte umgehend die SIM-Karte sperren lassen, spätestens innerhalb 24 Stunden nach dem Diebstahl. Das kannst du unter dem zentralen Sperrnotruf 116 166 oder bei deinem Mobilfunkprovider.

Nach der Anzeige und Sperrung der SIM-Karte kannst du den Diebstahl einfach online melden. Wir haben für dich auf unserer Diebstahl melden-Seite alles übersichtlich zusammengefasst.

Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, melde den Schaden bitte sofort, nachdem du Kenntnis darüber erlangt hast. Die Schadenmeldung, inklusive aller erforderlichen Unterlagen, muss bis spätestens 1 Monat nach dem Schadeneintritt eingereicht werden.

Bei Smartphones mit einem Kaufpreis von mehr als 300 Euro fallen je Schadenfall Kosten in Höhe von 30 Euro an. Die Selbstbeteiligung ist abwählbar. Wird die Selbstbeteiligung durch Wahl der Premium-Option abgewählt, ist der jeweilige nachfolgend benannte Beitrag ohne Selbstbeteiligung zu leisten.

Ein Totalschaden kann tatsächlich oder wirtschaftlich vorliegen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des versicherten Gerätes im Schadenzeitpunkt übersteigen.

Bei Totalschaden oder – wenn im Antrag gewählt – bei Diebstahl. In diesen Fällen beteiligt sich der Versicherer im Rahmen der Höchstentschädigungsgrenzen an einem Ersatzgerät gleicher Art und Güte.

Du hast im Schadenfall die Möglichkeit zu entscheiden, ob du die Schadenabwicklung direkt über einen Reparaturdienstleister unseres Versicherungspartners oder über einen Reparaturdienstleister deiner Wahl durchführen möchtest. Beim Reparaturdienstleister deiner Wahl zahlen wir die Reparaturkosten bzw. die Kosten für ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte im Rahmen der Höchstentschädigungsgrenzen an dich aus.

Nutze den Reparatur- und Schadenservice unseres Versicherungspartners WERTGARANTIE unter https://www.wertgarantie.de/Home/Themen/Schaden-Diebstahl/Schaden_melden.aspx. Vorteil, du trittst hier nicht in Vorleistung.

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Ein sorgloses Leben ist möglich. Vor allem wenn man das, was man liebt, entsprechend schützt. onlineversicherung.de – hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihre Familie, Ihr Golftunier, Ihre Reise, Ihr Haustier, Ihr Smartphone, Ihre Smartwatch, Ihr Elektronik, Ihr Kfz/Auto, Ihr Fahrrad oder E-Bike oder auch Sie auf der Jagd, vor allen „Gefahren des täglichen Lebens“ zu schützen. Ob zu Hause oder auf Reisen, mit unseren Top-Versicherungsprodukten sind Sie optimal auf alle Situationen vorbereitet. Ihr – dies bezüglich – sorgenfreies Leben beginnt jetzt! Einfach online versichern…

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