Hausrat / „Hab & Gut“ zuverlässig absichern.

Die Hausratversicherung schützt, was einem lieb und teuer ist. Also alle Gegenstände in Haus und Wohnung zur Einrichtung, zum Gebrauch und Verbrauch. Wertgegenstände und Bargeld sind innerhalb bestimmter Grenzen ebenfalls mitversichert. Versicherte Sachen werden bei Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen zum Neuwert ersetzt. Unser Wohnflächentarif basiert auf einer Höchstentschädigungssumme. Damit entfällt die Sorge vor einer Unterversicherung.

Unsere Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch:

» Einbruchdiebstahl
» Leitungswasser
» Brand, Blitzschlag, Explosion
» Sturm & Hagel

Weitere Leistungen:

» Rund-um-die-Uhr Schutz für Fahrraddiebstahlschäden (inkl. Fahrradanhänger, E-Bikes und Pedelecs)
» Weitere Elementargefahren (Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben)
» Glasbruchschäden

Die Hausratversicherung ist eine „verbundene“ Versicherung, d. h. die schlimmsten Gefahren sind schon in einem Versicherungspaket zusammengefasst. Namentlich sind dies Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser- und Sturmschäden. Auch sogenannte Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch sind gegen Prämienzuschlag versicherbar.

Die Festlegung der Versicherungssumme kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder Sie machen sich die Mühe und versuchen, mit Hilfe unseres

 den Wert Ihres Hausrates so exakt wie möglich zu bestimmen (wird dringend empfohlen!) oder Sie berechnen einen pauschalen Wert mit der Formel „Wohnfläche in qm multipliziert mit 650 €“.

Besonderheiten: Wertsachen im Rahmen der Gesamtversicherungssumme sind bis maximal 20% gedeckt. Fahrraddiebstahl kann prozentual mitversichert werden.

Das leistet die Hausratversicherung

Existenziell notwendig: Nur für z. B. Sammler, die ihr ganzes Geld in Antiquitäten oder Briefmarken oder ähnliche Wertgegenstände angelegt haben und diese Sachen auch noch zu Hause aufbewahren.

Wichtig: Für alle Personen, deren Hausrat schon einen erheblichen Wert darstellt.

Eher unwichtig: Für kleine Wohnungen mit eher einfacher Einrichtung (Studentenappartements, Erstwohnungen junger Paare mit gebrauchten Möbeln etc.)

Grundsätzlich ist der Hausrat aller mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mitversichert. Leben Sie unverheiratet mit einem Partner/einer Partnerin zusammen, sollten Sie uns den Namen kurz mailen. Der Einschluss ist kostenfrei. Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten in das Gebäude eingebracht haben (z. B. eine Einbauküche), können in Ihrem Hausratvertrag mitversichert werden. Eine kurze Info an uns genügt.

  1. Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten besondere Entschädigungsgrenzen.
  2. Zum Hausrat gehören auch
    a) Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, soweit diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen; b) in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, insbesondere sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren; c) motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge; d) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen; e) Arbeitsgeräte- und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.

Hinweis:

Unser Hausratkonzept bietet Ihnen die Möglichkeit, den Versicherungsumfang nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten, von der beitragsgünstigen Standarddeckung bis zur Topdeckung als Allgefahrenversicherung.

Deckungserweiterungen – Private Hausratversicherung

Schäden an Gebäudebestandteilen. Warum? Hierfür ist die jeweilige Wohngebäudeversicherung zuständig. Faustregel: Alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht entfernt werden können, ohne das Gebäude zu beschädigen, werden als Gebäudebestandteil gewertet. Beispiel: Ein verklebter Teppichboden ist Gebäudebestandteil, ein loser Teppich ist Hausrat.

Schäden an Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Wassersportfahrzeugen mit Motor. Warum? Diese Gegenstände unterliegen ganz anderen Gefahren als „normaler“ Hausrat und müssen daher in den eigens dafür kalkulierten Versicherungen (z. B. Vollkasko) versichert werden.

Schäden am Hausrat eines Untermieters. Warum? Grundsätzlich ist jeder für die Versicherung seiner eigenen Sachen verantwortlich.

Schäden durch eine nicht versicherbare Gefahr (z. B. Sturmflut, Kriegsereignisse, Kernenergie, einfacher Diebstahl, Verlieren, Abnutzung etc.) oder durch eine Gefahr, die Sie bewusst nicht mitversichern wollten (z. B. Fahrraddiebstahl).

Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.

Örtliche Beschränkungen

Es erscheint zunächst einmal klar, dass der Hausrat am festen Dauerwohnsitz in Deutschland versichert ist. Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung sind die Gegenstände auch dann versichert, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Die Bestimmungen über die Außenversicherung begrenzen den Versicherungsschutz auf das geographische Europa und auf eine Dauer von maximal zwölf Monaten.

Hausrat in einer eigenen Ferienwohnung, die während des ganzen Jahres benutzt wird, ist daher nicht mitversichert! Bei einem Wohnungswechsel besteht der Versicherungsschutz für die Dauer des Umzugs (maximal vier Wochen) in der alten und in der neuen Wohnung, wenn sich die neue Wohnung auch in Deutschland befindet.

Die Festlegung der Versicherungssumme kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder Sie machen sich die Mühe und versuchen, mit Hilfe unserer Berechnungstabelle den Wert Ihres Hausrates so exakt wie möglich zu bestimmen (wird dringend empfohlen !) oder Sie berechnen einen pauschalen Wert mit der Formel „Wohnfläche in qm multipliziert mit 614 €“.

Besonders wichtig ist darüber hinaus die Bestimmung des Umfanges Ihrer Wertsachen. Wertsachen im Sinne der Bedingungen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Silber. Außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Zeichnungen und Plastiken) Antiquitäten (außer Möbelstücken). Wenn Sie Ihre Wertsachen nicht in einem mehrwandigen Stahlschrank mit mindestens 200 kg Gewicht aufbewahren, gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

    • Bargeld (bis 1.022 €)
    • für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, für Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gegenstände aus Gold und Platin, Pelze, Antiquitäten, echte Teppiche und weitere Wertsachen (bis maximal 20% der Versicherungssumme)

Alle o. g. Grenzen für Einzel- oder Gesamtpositionen können gegen Auflagen (höherer Beitrag, Sicherungsvorschriften o. ä.) erhöht werden. Bei Sonderwünschen bitte kurze e-Mail an uns.

Was ist das Besondere an unserer Hausratversicherung ?

Abweichend von den üblichen Einschränkungen sind in unserer Hausratversicherung folgende Besonderheiten mitversichert:

  • Wertsachen im Rahmen der Gesamtversicherungssumme sind bis 25% der Versicherungssumme gedeckt.
  • Fahrraddiebstahl ist bis zu 1% der Versicherungssumme mitversichert.
  • Überspannungsschäden sind bis 5% der Versicherungssumme mitversichert.

Mitversichert gelten weiterhin:

  • Implosionsschäden an elektrischen Geräten
  • Schäden durch innere Unruhen und Streik
  • Anprall von Kfz
  • Wasserbetten und Aquarien
  • Nutzwärmeschäden
  • Wärmetragende Flüssigkeiten
  • Arbeitszimmer zu beruflichen Zwecken
  • Außenversicherung bis 25.564 € vorübergehend bis 12 Monate
  • Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Wäsche auf der Leine, Gartengeräten und -möbeln bis 250 € je Schadenfall
  • Diebstahl aus verschlossenen KFZ bis 250 € je Schadenfall
  • Diebstahl während eines Krankenhausaufenthaltes
  • Private Sachen auf der Arbeitsstätte
Der Versicherer muss bei der Feststellung des Versicherungsfalles und der Leistungspflicht nach besten Kräften unterstützt werden.

Bitte geben Sie uns bekannt, wenn:

  • Ihre Wohnung länger als 60 Tage hintereinander unbewohnt ist oder es sich um eine Zweitwohnung / Wochendhaus handelt.
  • die Wohnanschrift vom Versicherungsort abweicht
  • wenn ein Einzelschaden über 5.113 € in den letzten 3 Jahren eingetreten ist oder
  • mehr als 2 Schäden in den letzten 3 Jahren eingetreten sind oder
  • ein Elementarschaden in den letzten 10 Jahren eingetreten ist oder
  • Ihre bisherige Hausratversicherung von Ihrem Versicherer gekündigt wurde.

Es ist passiert. Es ist ein Schaden eingetreten. Damit es keine Probleme gibt, müssen Sie einige Verhaltensregeln, sogenannte Obliegenheiten, beachten:

  1. Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bei allen Brand-, (Einbruch)diebstahl- und Raubschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
  2. Weiterhin besteht eine Verpflichtung zur Schadenverhütung und Schadenminderung. So müssen Sie beispielsweise gestohlene Schecks sperren oder schadhafte Schlösser reparieren lassen oder bei einem Brand die Feuerwehr anrufen.
  3. Bei Einbruchdiebstahl- und Raubschäden muss der Polizei außerdem ein vollständiges Verzeichnis der gestohlenen Sachen (mit Wertangabe) eingereicht werden. Eine Kopie dieser sogenannten „Stehlgutliste“ ist dann uns bzw. dem Versicherer zu überlassen. Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Stehlgutliste ausreichend Zeit. Oft bemerkt man erst einige Zeit später den Verlust einer Sache und der Versicherer kann für nicht auf der Liste stehende Güter den Versicherungsschutz verweigern.
  4. Der Versicherer muss bei der Ermittlung der Schadenursache und Schadenhöhe unterstützt werden. Fragen Sie deshalb lieber einmal mehr nach, bevor Sie am Schadenort Veränderungen vornehmen. Bei größeren Schäden will sich der Versicherer eigentlich immer selbst ein Bild machen und schickt dann einen Gutachter.
  5. Bei der Regulierung von Großschäden sind Fotos und/oder Videos von der Wohnung sehr hilfreich.

Eine Hausratversicherung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung darf der Versicherer die restliche Prämie für das laufende Versicherungsjahr behalten. Üblich sind daher Kündigungen zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Wir schützen, was Sie lieben!

Ein sorgloses Leben ist möglich. Vor allem wenn man das, was man liebt, entsprechend schützt. onlineversicherung.de – hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihre Familie, Ihr Golftunier, Ihre Reise, Ihr Haustier, Ihr Smartphone, Ihre Smartwatch, Ihr Elektronik, Ihr Kfz/Auto, Ihr Fahrrad oder E-Bike oder auch Sie auf der Jagd, vor allen „Gefahren des täglichen Lebens“ zu schützen. Ob zu Hause oder auf Reisen, mit unseren Top-Versicherungsprodukten sind Sie optimal auf alle Situationen vorbereitet. Ihr – dies bezüglich – sorgenfreies Leben beginnt jetzt! Einfach online versichern…

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