Gepäck auf der Reise absichern.

TravelSecure® Reise­versicherung der Würzburger Versicherungs-AG: Unsere sehr guten Leistungen werden seit vielen Jahren in regelmäßigen Tests von der Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest im Vergleich mit anderen Versicherern mit Bestnoten ausgezeichnet. Auch die Preise stimmen bei uns. Besonders am Herzen liegt uns auch der Kundenservice, mit dem unsere Kunden sehr zufrieden sind. Woher wir das wissen? Uns erreichen regelmäßig sehr positive Kundenbewertungen, die uns ein Ansporn sind, unsere Produkte und Leistungen weiterhin zu verbessern. Geht Ihr Reisegepäck auf Urlaubsreisen verloren, wird es beschädigt oder gestohlen, ist das nicht nur ärgerlich, weil es gleich zu Beginn der Reise in der Regel viele Fragen aufwirft und Stress verursacht. Meist ist der Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auch mit Kosten verbunden.

Persönliche Sachen unterliegen auf Reisen verstärkt Gefahren wie z. B. Diebstahl, Verlust etc.

Eine Reisegepäckversicherung kann hier vor finanziellen Verlusten schützen, ist aber auch die Versicherungssparte, in der es zu den meisten Streitfällen mit dem Versicherer kommt. Dies liegt vor allem an den strengen Auflagen, z. B. beim Verlust von Wertsachen und dem Diebstahl aus dem Fahrzeug.

Wir empfehlen Ihnen, lieber nur das Nötigste auf Reisen mit sich zu führen, Wertsachen und teure elektronische Geräte zu Hause zu lassen und auf den Abschluss einer Reisegepäckversicherung zu verzichten.

Besitzen Sie eine Hausratversicherung, ist Ihr Gepäck im Rahmen der Außenversicherung mit begrenzter Summe sowieso versichert. Ausserdem tragen auch Hotels und Transportunternehmen je nach Verlustsituation einen Teil der Verantwortung und sind zum Schadenersatz verpflichtet.

Tipp: Sofern Sie häufig auf (Geschäfts-) Reisen sind, lohnt sich eventuell eine Reisegepäckversicherung als Jahrespolice. Sie ist nur wenig teurer als eine Einzelversicherung und kann besonders für Notebooks und Mobiltelefone reisender Geschätsleute interessant sein.

Das leistet unsere Wohngebäudeversicherung

Da Reisen ob geschäftlich oder privat heute zum täglichen Leben gehört, kann eine Reisegepäckversicherung für jeden interessant und notwendig sein.

Richtig lohnen wird sich eine Reisegepäckversicherung allerdings nur für Geschäftsreisende mit wertvoller elektronischer Ausrüstung bzw. Geschäftsunterlagen.

Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind bei Abschluß einer Reisegepäckversicherung der Versicherungsnehmer selbst, seine mitreisenden Familienangehörigen sowie der im Versicherungsschein namentlich genannte Lebensgefährte und dessen Kinder, soweit diese mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, mitversichert.

Tipp: Als Geschäftsreisender übernimmt eventuell auch Ihr Arbeitgeber die Reisegepäckversicherung für Sie.

Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck erhalten Sie bei:

  • strafbaren Handlungen
  • Unfällen des Transportmittels
  • Feuer und Elementarereignissen

Reisegepäck sind alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, Ausweispapiere sowie Geschenke und Reiseandenken, die während einer Reise erworben wurden.

Als Reisegepäck sind auch Gegenstände für berufliche Zwecke, wie Unterlagen, Pläne, Zeichnungen und Wertpapiere versichert, insofern sie durch besondere Vereinbarungen mitversichert sind.

Den gleichen Voraussetzungen unterliegen Technische Geräte wie Notebooks, Mobilfunktelefone, Videokameras oder Fotoapparate, die im Versicherungsabschluß gesondert vereinbart werden müssen.

Für Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall gelten bestimmte Obliegenheiten (Tresor im Hotel).

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

  • Geld
  • Wertpapiere *
  • Dokumente *
  • Kunstgegenstände
  • Fahrräder
  • Hängegleiter
  • Segel- und Surfgeräte

* Diese Gegenstände können durch gesonderte Vereinbarung mitversichert werden.

Liegt der Schadensfalls begründet in:

  • Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen oder inneren Unruhen
  • Kernenergie
  • Beschlagnahmung
  • Abnutzung
  • Zeltreisen

kann gleichfalls kein Ersatz geleistet werden.

Generell muß die Versicherungssumme dem Gesamtwert des Reisegepäcks entsprechen. Je nach Reiseintention sollten folgende drei Gruppen individuell Ihre Versicherungssumme errechnen:

  • Urlaubsreisende, deren Gepäck je versichertem Erwachsenen bei etwa 2.000 € und je versichertem Kind bei etwa 1.000 € liegt.
  • Geschäftsreisende, deren Höchst-Versicherungssumme bei 2.000 € liegt.
  • Reisende mit technischer Ausrüstung, deren Versicherungssumme dem Wert der mitreisenden Ausrüstung entsprechen sollte.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, drohende Schäden nach besten Kräften abzuwenden und eingetretene Schäden zu mindern (Rettungspflicht). Wenn es die Rettungspflicht zuläßt, müssen Sie die Schadenstelle unverändert lassen, um dem Versicherer eventuell die Möglichkeit einer Besichtigung zu geben.

Selbstverständlich muß dem Versicherer ermöglicht werden, die Schadenursache und die Höhe der Entschädigung feststellen zu können (Auskunftspflicht).

Verletzen Sie eine oder mehrere dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, die Verletzung war weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit verlieren Sie den Schutz auch nur dann, wenn die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Leistungsfalles noch auf die Bemessung der Leistung gehabt hat.

Bitte lassen Sie Ihr Gepäck oder Wertsachen niemals unbeaufsichtigt in Fahrzeugen sowie an Flug- und Bahnhöfen stehen bzw. liegen.

Es ist passiert. Sie haben einen Schaden erlitten. Damit es keine Probleme gibt, müssen Sie einige Verhaltensregeln beachten:

  1. Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bei allen Brand-, (Einbruch)diebstahl- und Raubschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
  2. Weiterhin besteht eine Verpflichtung zur Schadenverhütung und Schadenminderung. So müssen Sie beispielsweise gestohlene Schecks sperren oder schadhafte Schlösser reparieren lassen oder bei einem Brand die Feuerwehr anrufen.
  3. Bei Einbruchdiebstahl- und Raubschäden muss der Polizei außerdem ein vollständiges Verzeichnis der gestohlenen Sachen (mit Wertangabe) eingereicht werden. Eine Kopie dieser sogenannten „Stehlgutliste“ ist dann uns bzw. dem Versicherer zu überlassen. Tip: Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Stehlgutliste ausreichend Zeit. Oft bemerkt man erst einige Zeit später den Verlust einer Sache und der Versicherer kann für nicht auf der Liste stehende Güter den Versicherungsschutz.
  4. Der Versicherer muss bei der Ermittlung der Schadenursache und Schadenhöhe unterstützt werden. Fragen Sie deshalb lieber einmal mehr nach, bevor Sie am Schadenort Veränderungen vornehmen. Bei größeren Schäden will sich der Versicherer eigentlich immer selbst ein Bild machen und schickt dann einen Gutachter.
  5. Bei Schäden durch Verlieren sind beim Fundbüro Nachforschungen anzustellen. Die Anzeige sollten Sie sich bescheinigen lassen.

Haben Sie die Reisegepäckversicherung in Zusammenhang mit einer Reise gebucht, endet die Versicherung automatisch mit Vertragsablauf am Ende der Reise. Eine Kündigung ist hierfür nicht notwendig.

Verträge mit einer längeren Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres geündigt werden.

Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Üblich ist die Kündigung zum Ablauf des Jahres, weil dem Versicherer bei einer Kündigung ohnehin die restliche Prämie für das Versicherungsjahr zusteht.

Wir schützen, was Sie lieben!

Ein sorgloses Leben ist möglich. Vor allem wenn man das, was man liebt, entsprechend schützt. onlineversicherung.de – hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihre Familie, Ihr Golftunier, Ihre Reise, Ihr Haustier, Ihr Smartphone, Ihre Smartwatch, Ihr Elektronik, Ihr Kfz/Auto, Ihr Fahrrad oder E-Bike oder auch Sie auf der Jagd, vor allen „Gefahren des täglichen Lebens“ zu schützen. Ob zu Hause oder auf Reisen, mit unseren Top-Versicherungsprodukten sind Sie optimal auf alle Situationen vorbereitet. Ihr – dies bezüglich – sorgenfreies Leben beginnt jetzt! Einfach online versichern…

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