Wer unschuldig in einen Unfall im Ausland gerät, sollte wissen: Es gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.

In den meisten Ländern sind die Ersatzansprüche allerdings nicht so großzügig bemessen, wie in Deutschland.

Autounfall im Ausland. Mit Schätchen im Ausland?

Daher ist bei älteren Fahrzeugen oder häufigen Fahrten ins Ausland ein Auslandsschutzbrief sehr empfehlenswert!

– Schutzbriefe können häufig kostenlos oder gegen geringe Gebühr in die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung integriert werden.

Denken Sie auch an eine Auslandsreisekrankenversicherung!
– Ein Muss für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, da diese in vielen klassischen Reiseländern nicht für die Behandlungs- und in keinem Fall für die Kranken-Transportkosten aufkommen (rechtzeitig bei eigener Krankenkasse informieren!).
– Es ist sinnvoll für Privatversicherte, weil viele Policen Rücktransport und Überführung von Personen ausschließen.

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

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