Ein Kind fuhr im Hof einer Wohnanlage Fahrrad und stürzte, weil eine Bodenplatte defekt war!

Fahrradunfall im Hof. Einmal nicht aufgepasst?

Sie verletzte sich dabei schwer! Die Familie des Kindes klagte gegen den Vermieter und forderte Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.

Die Klage wurde vom Amtsgericht Nürnberg und später auch vom Landgericht Nürnberg-Fürth abgewiesen. Nach Ansicht der Richter ist dem Vermieter keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.

Die Bodenplatten waren tatsächlich zum Zeitpunkt des Unfalls teilweise marode. Allerdings war der Hof kein öffentlich zugänglicher Bereich, das heißt: kein Publikumsverkehr, keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Tipp: Treffen Sie selbst genügend Vorsorge!

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

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