Jeder Skifahrer muss mit dem Erwerb des Skipasses eine gültige Haftpflichtversicherung nach­weisen!

Da Unfälle beim Skifahren an der Tagesordnung sind und die Verletzungsgefahr sehr groß ist, hat Italien darauf reagiert und verlangt von den Touristen seit dem 01.01.2022 nun eine gültige Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden!

Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, müssen die Skifahrer vor Ort eine Tages-Police abschließen. Betreiber der italienischen Skigebiete sind verpflichtet, beim Kauf der Fahrkarte eine Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden zur Verfügung zu stellen.

Haben Sie ausreichenden Versicherungsschutz?

Der Skifahrer kann dann entscheiden, ob er eine Haftpflichtversicherung mit einem Skipass erwirbt oder aber seine eigene Privathaftpflichtversicherung nutzt. Ohne einen Nachweis dürfen die Sportler nicht mehr auf die Piste.

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

Versicherungspflicht für Skifahrer in Italien

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