Immer mehr Menschen verschiedener Altersgruppen fahren mit elektrisch angetriebenen Fahrrädern (E-Bikes und Pedelecs) auf Straßen & im Gelände.

Für alle Zweiräder sollte grundsätzlich ein Helm getragen werden!

Durch die schnelle Beschleunigung und teilweise auch hohen Geschwindigkeiten steigt jedoch auch das Risiko, einen Unfall oder Schaden zu verursachen.

Aus Sicht der Versicherungen stellen diese Räder eine Besonderheit dar. Wenn Fahrer eines normalen Fahrrads einen Unfall verursachen, bei dem andere Personen zu Schaden kommen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadenregulierung.

Beim Pedelec kommt die Unterstützung des Motors zusätzlich zum Treten der Pedalen.

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

Unfallgefahr mit E-Bike und Pedelecs, Unfallversicherung

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Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich z.B. der Motor automatisch aus.

Der Fahrer benötigt keine Zulassung, auch hier übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Regulierung für Haftpflichtschäden.

Das E-Bike ist das kraftvollere Fortbewegungsmittel und kann Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen und es gilt daher als Leichtmofa! Es ist zulassungs- und versicherungspflichtig (Mopedschild)!