von Sabine Schmidl

Eine Fahrradversicherung für nur 5€ im Monat? Ein 750 Kilogramm schweres Bike oder ein Rad ohne Pedale? Klingt nach einem April-Scherz. Doch all diese Dinge gibt es tatsächlich. Höchste Zeit, dass die skurrilsten Fakten rund um das Fahrrad herausgekramt werden. Und welcher Tag würde sich dafür besser eignen als der 1. April?

10 SKURRILE FAKTEN ZUM THEMA FAHRRAD

1.Helgoland: Bitte absteigen

Wer hätte das gedacht? Es gibt noch das ein oder andere Fleckchen auf Erden, an dem das Fahrradfahren nicht gestattet ist. Zu diesen Orten gehört die Nordseeinsel Helgoland. Sowohl das Fahrrad- als auch das Autofahren sind dort gesetzlich verboten. Gründe für dieses Verbot gibt es mehrere. Zum einen ist der sehr begrenzte Platz in den engen Straßen dafür verantwortlich. Zum anderen dient der Umstand, dass die Verkehrsbeschilderung dem Landschaftsbild schaden würde als Begründung. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. So ist es Kindern gestattet in den Wintermonaten das Fahrrad zu nutzen. Aber einen Fahrradschutzbrief sucht man auf dieser Insel wohl vergebens.

2.Radfahren statt Liften

Die gute alte Zentripetalkraft. Bereits im 19. Jahrhundert waren sich Wissenschaftler dieser bewusst und warnten aufgrund dieser vor dem „Fahrradgesicht“. Der Fahrtwind könnte unter Umständen das Gesicht verzerren und verformen. Bislang sind allerdings keine Fälle bekannt in denen das „Fahrradgesicht“ tatsächlich eingetreten ist.

3.Upps, Fahrrad gestohlen

Münster ist wohl die einzige Stadt Deutschlands in der man unter gar keinen Umständen auf eine Fahrradversicherung mit Diebstahlschutz verzichten darf. Denn diese Stadt führt mit dicken roten Zahlen die Diebstahl-Hitliste an. Jedes Jahr werden mehr als 6.000 Fahrräder gestohlen. Als ob das nicht genug wäre, missachten in der gleichen Stadt täglich rund 13.000 Radfahrer rote Ampeln. Ob da ein Zusammenhang besteht?

4.Die erste Geige spielen

Was kann man nicht alles auf einem Zweirad machen? Genau, Geige spielen! Langweilig? Ja, das dachte sich dieser Weltrekordhalter auch. Deshalb hat er seine Geige beim Rückwärtsfahren gezückt. Sage und Schreibe 60,45 Kilometern hat der momentane Weltrekordhalter rückwärts in 5 Stunden 9 Minuten zurückgelegt, während er musizierte.

5.Nicht so schnell

Wer es eilig hat, kommt in Katalonien nicht weit. Denn in jener Region ist die Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer auf 40 km/h begrenzt. Das schaffst Du sowieso nicht? Na, dann solltest Du auch wissen, dass dieser Richtwert ebenso bergab gilt.

6.Aus der Luft gegriffen

Sportlich waren manche Fallschirmspringer im Zweiten Weltkrieg gleich doppelt. Nicht nur schwangen sie sich durch die Lüfte. Nein, auch am Boden angekommen schwang sich manch einer auf sein Militärklapprad. Denn einige Fallschirmspringer wurden in der Tat mit klappbaren Militärfahrrädern ausgerüstet.

7.Schneller, weiter, höher

Wie schnell kann man wohl mit einem Drahtesel fahren? Der Geschwindigkeitsrekord mit dem Fahrrad liegt bislang bei 222,22 km/h. Natürlich musste der Rekordhalter Eric Barone dafür hoch hinaus. Mit einer Spezialanfertigung ging es eine Skipiste hinunter, um diese Geschwindigkeit zu erlangen. Diese Piste befand sich natürlich nicht in Katalonien.

8.Hände ans Steuer

Wer hat nicht schon mal versucht freihändig zu fahren? Hat es geklappt? Dann warst Du dabei hoffentlich nicht in New York. In jener Stadt wird das freihändige oder freifüßige Fahrradfahren mit einer Geldbuße von bis zu 50 Dollar bestraft. Also Hände brav am Lenker lassen.

9.Turnen verboten

Der Begriff „Schnelllaufmaschine“ bezeichnete das erste Fahrrad. Dieses Ursprungsfahrrad wurde bereits 1817 in Preußen entwickelt. Allerdings konnte es sich erst viel später durchsetzen. Grund für diese Verspätung war das Verbot des „Turnens und der körperlichen Ertüchtigung auf der Straße“.

10.Ohne Fahrradversicherung sieht man alt aus

Das dachte sich wohl auch ein Fahrer der Tour de France im Jahre 1913. Denn diesem Fahrer brach während des Rennens die Gabel. Da damals aber keine Hilfe von Außenstehenden erlaubt war, trug er sein Fahrrad 10 km bis zum nächsten Schmied, um es dort selbst zu reparieren. Er wurde trotzdem mit einer Zeitstrafe von 3 Minuten belegt, da ihm ein Junge beim Betätigen des Gebläses half. Eine Fahrradversicherung hätte in diesem Fall zumindest die Kosten für die Reparatur und die nötigen Ersatzteile übernommen.