Home or Office? Hauptsache versichert!

… viele Mitarbeiter müssen zur Zeit im Homeoffice tätig sein!… Aber wie sieht es da eigentlich mit der betrieblichen Unfallversicherung aus?

Im Rahmen der Heimarbeit genießen Mitarbeiter weniger Schutz!

Die Mitarbeiterin in ihrem Homeoffice stürzte auf dem Weg in die Küche und brach sich den Fuß!

Von der Unfallkasse wollte sie den Sturz als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung ab. Der Sturz auf der Treppe sei nicht der „betrieblichen Sphäre“ zuzuordnen und in diesem Fall greift die Unfallversicherung nicht, denn der Weg in die Küche gilt nicht als Betriebsweg!

Die Risiken in einer Privatwohnung verantwortet der Versicherte und nicht der Arbeitgeber. Denn der Arbeitgeber könne dort kaum Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen ergreifen! Sturzrisiken in der privaten Wohnung habe nicht die Unfallkasse, sondern die Klägerin zu verantworten.

Wege innerhalb der Wohnung, etwa zur Toilette oder zum Essen und Trinken, sind bei Arbeitnehmern mit Heimarbeitsplatz nicht versichert, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 2 U 5/15 R)

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

Unfallversicherung

 

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