von Andreas Steffens
Auf der Suche nach einer Handyversicherung kommen einem schnell Zweifel. Braucht man diese wirklich? Angeheizt wird diese Diskussion von diversen Artikeln im Internet, die sich negativ zum Thema Handyschutz äußern. Unser Kundenservice hat sich einmal mit dem meist-zitierten Artikel zum Thema „Handyversicherung kann man sich sparen“ auseinander gesetzt und widerlegt den Aberglauben. Und das wollen wir Euch natürlich nicht vorenthalten.
Diese Stellungnahme bezieht sich auf den Blogeintrag von AndroidPit Handy-Versicherung: Kann man sich sparen!
Zunächst, im Handyversicherungsmarkt hat sich viel getan. Heutzutage gibt es nicht mehr nur die Handyprovider und Fachmärkte, die Versicherungen anbieten, sondern auch eine ganze Menge StartUps, wie mein Arbeitgeber OnlineVersicherung.de, die solch eine Versicherung anbieten.
Ich gehe mal auf einige Punkte des Artikels ein, die meiner Meinung nach besonders hervorstechen:
1. Kosten
Bis vor kurzem war es wirklich noch so, dass man teilweise für eine Handyversicherung in zwei Jahren in etwa das bezahlt hat, was das Gerät auch kostete. Mittlerweile ist das aber anders geworden. Die Handyversicherung für ein iPhone 5s (16 GB, Wert 699,- EUR) mit Diebstahlversicherung kostet am Markt mittlerweile zwischen 40,- EUR und 120,- EUR, je nach Anbieter und Leistungen, wobei der Teuerste nicht unbedingt der Leistungsstärkste ist.
2. Selbstbeteiligung, Selbstbehalt
Ist heute auch nicht mehr unbedingt usus. Fünf Anbieter von elf, die ich verglichen habe, bieten die Handyversicherung mit Diebstahlschutz inzwischen ohne Selbstbeteiligung an. Ansonsten gibt es Anbieter mit festen Selbstbeteiligungen (also z. B. 60 EUR) oder prozentualer Selbstbeteiligung (teilweise bis zu 25% bei Diebstahl).
3. Die Versicherungsbedingungen (manche nennen sie AGB, andere Kleingedrucktes)
Das ist leider eine Art und Weise, mit der Versicherungsunternehmen klar umreißen wollen, was sie versichern und was nicht und natürlich auch, um Betrügereien zu verhindern. Natürlich wäre es schön, wenn in Versicherungsbedingungen groß geschrieben stünde: “Wir versichern alles, egal was passiert”. Nur wer wäre bereit dann so viel Geld für die Versicherung zu bezahlen (und zwar für jede Versicherung)? Versicherungen funktionieren nun mal so, dass eine Gruppe von Menschen gewisse Schadenereignisse versichern, bei Handyversicherungen sind das z. B. der Displayschaden und der Diebstahl (und noch vieles anderes). Displays, gerade die von meinem Lieblingsanbieter Apple, werden immer teurer und die Reparatur kostet mittlerweile die Hälfte des Gerätewerts. Und bei einem Diebstahl muss die Versicherung eben den Gesamtwert bezahlen. Selbst wenn die Versicherung das Handy selbst tauscht, gerade bei Apple sind auch die Einkaufsbedingungen nicht so optimal, dass der Preis für den Versicherer dadurch besonders viel günstiger wird. Fakt ist also, es müssen gewisse Schäden begrenzt werden um den Preis für die Versicherung für ALLE nicht exorbitant teuer zu machen. Naja und wer schreibt Versicherungsbedingungen? Richtig, die gleichen, die Gesetzestexte schreiben und das sind Juristen (für Laien ;) Anwälte). Juristen formulieren auf eine Art und Weise, die für Otto-Normalverbraucher nur schwer verständlich ist, weil sie sich in alle Richtungen absichern wollen und sich möglichst klar (juristisch) ausdrücken möchten. Nun und da kommen eben solche Texte wie die von Versicherungsbedingungen raus.
4. grobe Fahrlässigkeit
Ich beantworte bei unserer Firma auch die Kundenanfragen und werde immer wieder mit grober Fahrlässigkeit konfrontiert. Vor allem fragt man mich immer, ob die Schäden auch bei Alkoholeinfluss mit versichert sind und ich frage mich immer, was meinen die damit, was hat Alkohol mit grober Fahrlässigkeit zu tun?
Erstmal der Erklär-Bär: Es gibt gerade im Versicherungswesen drei Fachbegriffe, die besonders gerne benutzt werden: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Einfach erklärt ist Fahrlässigkeit alles, was mir „aus Versehen“ passiert, also nicht absichtlich. Vorsatz ist auch einfach, denn vorsätzlich bedeutet, dass ich etwas mit Absicht tue, die Rechtsdefinition ist „bewusst und gewollt“.
Was ist jetzt grobe Fahrlässigkeit? Mag sein, dass viele Gerichte mittlerweile sagen grob fahrlässig ist, wenn man etwas tut, was in der Bedienungsanleitung unter Sicherheitshinweise steht. Ich sehe das anders und soweit mir bekannt ist, gibt es auch noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu. Einfach gesagt bedeutet grob fahrlässig übrigens folgendes: „Wenn Du mit klarem Kopf vorher nachdenkst, würdest Du das jetzt nicht tun“. Also wer die Displayseite aus Glas dafür nutzt einen Nagel in die Wand zu schlagen, der handelt grob fahrlässig.
5. Telefonieren im Regen
Wer sich die modernen Smartphones heute so anschaut, der denkt bestimmt: „Bei dem vielen Glas und Metall kann ich das auch im Regen benutzen“. Hinzu kommt, dass fast alle Handyversicherer Flüssigkeitsschäden versichern. Um die leidige Diskussion über „phoning in the rain“ zu beenden haben aber auch fast alle, die das anbieten, inzwischen „außer Witterungsschäden“ in ihren Bedingungen stehen. Ich persönlich finde das blöd, weil der Kunde kann nicht zwischen Flüssigkeitsschäden und Witterungsschäden unterscheiden. Die Sache mit dem Handy in der Badewanne oder im Klo sehe ich im Übrigen verschieden. Wenn das Handy ins Klo fällt glaube ich in der Regel nicht, dass es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt. Bei Handy mit in die Wanne nehmen . . . na wenn ich darüber nachdenke weiß ich von Kindesbeinen an, dass sich (Badewannen-)Wasser und Elektrogeräte nicht miteinander vertragen. Und wer nun meint das wisse keiner, dem empfehle ich Föhnen in der Wanne, aha, das haben wir doch schon als Kinder gelernt, das darf man nicht.
6. Das leidige Thema Diebstahl
Nur wenige Versicherungen (wenn überhaupt eine), und damit meine ich nicht nur die Handyversicherungen, versichern einfachen Diebstahl. Das liegt daran, dass einfacher Diebstahl sehr häufig vorkommt und nur schwer zwischen Vergessen und Verlieren zu unterscheiden ist. Ich meine was würde mich daran hindern, wenn das neue iPhone 6 herauskommt, mein Handy plötzlich zu verlieren und zu erzählen, es wurde mir geklaut. Wenn die Versicherer einfachen Diebstahl mit versichern wird es also vor allem teuer, wenn die nächste Version des geliebten Handys auf den Markt kommt. Immer versichert, und das ist im Artikel richtig beschrieben, sind der Raub und der Einbruchdiebstahl. Das ist aber auch in den meisten Hausratversicherungen versichert, ein Punkt, den gerade Verbraucherschützer gerne ansprechen. Aber gerade in der jungen Generation hat nicht jeder eine Hausratversicherung aber möchte trotzdem einfach gerne sein teures Smartphone absichern. Was noch versichert ist, ist der Diebstahl aus dem Auto, der jedoch je nach Anbieter ganz unterschiedlich ausgelegt wird. Grundsätzlich kann man sagen, der Diebstahl aus dem Auto ist nur versichert, wenn das Smartphone von außen nicht sichtbar war und das Auto verschlossen (eben ein Einbruch). Nun gibt es leider noch Anbieter, die vorschreiben, dass das Handy im Kofferraum oder Handschuhfach sein müssen oder das Handy nur tagsüber versichert ist. Das nennt man die sogenannte Nachtzeitklausel. Hinsichtlich des am Körper Tragens ist wieder das Problem mit dem einfachen Diebstahl. Ich sehe jeden Tag unzählige Frauen, die ihr Handy in der Gesäßtasche herum tragen, wobei das teure Smartphone halb aus der Tasche heraus schaut. In meinen Augen ist das eine Einladung zum Diebstahl. Man sollte sein Handy schon sicher mitführen, z. B. vorne in der Jeanstasche. Und wer nicht ganz hinter dem Mond lebt weiß, dass Taschen- und Trickdiebe ohne großen Aufwand Handys (und Portemonnaies) aus Rucksäcken und Handtaschen stehlen können, ohne dass es jemand merkt. Das ist also, wenn man mal darüber nachdenkt, nicht sicher mitgeführt.
7. Das Smartphone verliert rapide an Wert
Die Aussage stimmt nicht mehr. Klar, es gibt das leidige Thema Zeitwert. Die guten Versicherer garantieren für die ersten zwei Jahre des Versicherungsschutzes 100% Zeitwert. Passend zum Handyvertrag bei dem man sein Handy ja meistens mitfinanziert. Dieser Zeitwert orientiert sich am Gerätekaufpreis oder Gerätewert. Also bei einem iPhone 5s mit 16GB 699,- EUR, von denen 2 Jahre lang auch bis zu 699,- EUR an Reparaturen übernommen werden oder eben das Gerät ersetzt wird. Natürlich gibt es auch noch Anbieter, die andere Zeitwert“spiralen“ haben, aber diese sollte man eben vermeiden.
Fazit: Kann man sich sparen ist heute nicht mehr zeitgemäß, weil
- die angemerkte Selbstbeteiligung ist nicht mehr üblich und der Zeitwert in den ersten zwei Jahren ist bei den guten Anbietern bei 100% des Gerätewertes.
- die zahlreichen Ausnahmefälle zu Ungunsten des Versicherungsnehmers sind in der Regel Umstände, die dafür sorgen, dass die Versicherung bezahlbar bleibt. Standardschäden wie Displaybruch, Sturzschäden, Flüssigkeitsschäden oder Kurzschluss sind gut abgesichert.
Noch eine Information zu den Handyversicherungen, die offenbar nur wenige wissen:
Die modernen Handyversicherungen zahlen fast gar kein Geld mehr an den Kunden aus, sondern arbeiten mit Reparaturdienstleistern zusammen. Das hat den Vorteil, dass der Kunde sein teures Smartphone beim zertifizierten und qualitativ hochwertigen Dienstleister repariert bekommt, ohne seine Garantie zu verlieren. Ebenfalls kann das Versicherungsunternehmen so natürlich auch die Kosten für alle Versicherten im Rahmen halten.
Viele Grüße
Andreas von OnlineVersicherung.de