von Sabine Schmidl

Jeden Tag erreichen unser Support-Team viele Kundenanfragen per E-Mail und Facebook mit Fragen zu unserer Handyversicherung. Viele dieser Fragen wiederholen sich. Wir denken, dass bestimmt die eine oder andere Frage dabei ist, die auch Dich interessieren könnte. Diese möchten wir Dir natürlich auch nicht vorenthalten und bieten Dir gerne die Möglichkeit sie hier nachzulesen.

FRAGEN ZUM THEMA HANDYVERSICHERUNG

Fahrlässig oder grob Fahrlässig

So fragte Anna J. gestern: “ich habe vor mir ein neues Handy zu kaufen und überlege es versichern zu lassen. Da es immer reine Auslegungssache ist, was fahrlässig oder grob fahrlässig ist, wollte ich einfach nach einigen speziellen Fällen fragen.“

Zum Thema fahrlässig oder grob fahrlässig findet Ihr hier eine kurze Erklärung. Kurz gesagt bei den versicherten Schäden sind fahrlässig und grob fahrlässig begangene Schäden immer versichert. Fahrlässig beutet es ist versehentlich passiert und grob fahrlässig bedeutet, der Schaden wäre nicht passiert, wenn man vorher darüber nachgedacht hätte. Bei grob fahrlässig begangenen Schäden darf der Versicherer jedoch den Schaden kürzen.

Handyschäden bei Trunkenheit

Weiter fragt sie: „Wird der Schaden also übernommen wenn das Handy in die Toilette oder Badewanne fällt (auch wenn man betrunken ist?) Oder man es, während man in eine Bahn einsteigt, in der Hand hält, angerempelt wird und es einem aus der Hand fällt (schlimmstenfalls noch zwischen Wagon und Gleis)?“

Die Frage nach Schäden, die passieren, wenn man betrunken ist kommt immer mal wieder vor. Natürlich ist man je nach Promillegehalt nicht mehr Herr seiner Sinne und auch die Hemmschwelle ist herabgesetzt. Trotzdem gibt es natürlich auch hier Dinge, die versehentlich passieren, wie den Sturzschaden, bei dem einem das iPhone 5s aus der Hand fällt und grob fahrlässige Schäden, z. B. weil man das Smartphone im besoffenen Kopf als Hammer benutzt hat.

Gestohlen, vergessen, verlieren oder liegenlassen

„Im Urlaub habe ich mal beobachtet wie jemandem das Handy in den Gully gefallen ist oder man es auf dem Autodach vergisst?“

Nun die Schäden, die entstehen, weil man das Samsung S4 auf dem Autodach liegen gelassen hat oder es in den Gully fällt, sind in der Regel versichert. Das Abhandenkommen aber nicht. Denn vergessen, verlieren oder liegen lassen ist nicht versichert.

„Und was ist, wenn es einem aus der Handtasche gestohlen wird (auch wenn diese offen war, das Handy aber nicht ersichtlich, da viel in der Tasche war)? Auch habe ich mal von einem Fall gelesen, wo jemand in einem Café das Handy neben sich auf dem Tisch zu liegen hatte und nach einem kurzen unachtsamen Moment war es auch schon weg. (Gleiches in einer Bar, eventuell unter Alkoholeinfluss.)“

In unserer Versicherung ist der einfache Diebstahl versichert, wenn der Diebstahlschutz zusätzlich abgeschlossen wird. Das Beispiel hierfür ist das Café oder die Bar, wo man das Smartphone auf den Tisch legt und plötzlich ist es weg, aber auch die offene Handtasche, da der Dieb keine große Mühe hatte sich das Handy anzueignen.

Sturz- und Bruchschäden

Und das letzte Szenario, man hat die Hände voll, Handy mit dabei, macht beispielsweise die Tür auf und das Handy fällt auf die Fliesen.”

Das ist ein Sturz- oder Bruchschaden und mitversichert.

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